Anfrage des Kabinettrats inwiefern die Richtlinien betreffend die dt. Nationalität von deutschösterr. Staatsbediensteten mit dem Gesetz über das Staatsbürgerrecht in Widerspruch stehen
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 10., Unterpunkt: 05., Seite: 19ff
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Mitbestimmung Nationalität Rechtsnachfolge Verwaltung Pensionierung
- Institutionen
- deutschösterr. Regierungehemals österr. StaatKabinettsratDeutschösterreichischer StaatReichsgericht
Zusammenfassung
Anfrage des KabR inwiefern die Richtlinien betreffend die dt. Nationalität von deutschösterr. Staatsbediensteten mit dem Gesetz über das Staatsbürgerrecht bzw. dem Staatsgrundgesetz im Widerspruch stehen. ANTWORT DER KOMMISSION: Gutachten des zwischenstaatsamtlichen Komitees: Die Richtlinien fordern zur Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst die Zugehörigkeit zur deutschen Nation. Die Beurteilung der dt. Nation erfolgt unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Alle österr. Staatsbediensteten, die ihren Amtssitz in Deutschösterreich hatten, sind deutschösterr. Staatsbürger, auch wenn sie nicht in den Staatsdienst übernommen werden. Deutschösterreich ist neues Rechtssubjekt, das das Verhältnis zu seinen Staatsbediensteten neu regelt. Der deutschösterr. Staat versteht sich als nationaler Staat und muss von seinen Beamten einen entsprechenden Geist verlangen, deshalb Einschränkung auf dt. Nation.
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