Anfrage bezüglich der Ruhestandsansuchen deutschösterreichischer Staatsbediensteter in Deutschböhmen

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 05., Unterpunkt: 01., Seite: 11f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
deutschösterr. Regierung tschechoslowak. Staatsdienst Ruhestand
Institutionen
deutschösterr. RegierungStaatsamt für Justiztschechoslowakischer StaatDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Anfrage (Justizamt): Können deutschösterreichische Staatsbedienstete, die in Deutschböhmen ihren Amtssitz haben, dem tschechoslowakischen Staat nicht dienen und in den dauernden Ruhestand treten wollen, ihre Gesuche um Pensionierung, wenn die Entscheidung ob Deutschböhmen dem tschechoslowakischen Staate einverleibt wird, erst nach dem 31. Dezember 1918 erfolgen sollte, bei der deutschösterr. Regierung einbringen? ANTWORT DER KOMMISSION: Die (für den deutschösterr. Staat angelobten) deutschen Beamten Deutschböhmens verbleiben deutschösterr. Staatsbedienstete und haben demgemäß auch ihre Gesuche um Versetzung in den dauernden Ruhestand bei der deutschösterr. Regierung einzubringen.


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