Anfrage bezüglich der Ruhestandsansuchen deutschösterreichischer Staatsbediensteter in Deutschböhmen
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 05., Unterpunkt: 01., Seite: 11f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- deutschösterr. Regierung tschechoslowak. Staatsdienst Ruhestand
- Institutionen
- deutschösterr. RegierungStaatsamt für Justiztschechoslowakischer StaatDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Anfrage (Justizamt): Können deutschösterreichische Staatsbedienstete, die in Deutschböhmen ihren Amtssitz haben, dem tschechoslowakischen Staat nicht dienen und in den dauernden Ruhestand treten wollen, ihre Gesuche um Pensionierung, wenn die Entscheidung ob Deutschböhmen dem tschechoslowakischen Staate einverleibt wird, erst nach dem 31. Dezember 1918 erfolgen sollte, bei der deutschösterr. Regierung einbringen? ANTWORT DER KOMMISSION: Die (für den deutschösterr. Staat angelobten) deutschen Beamten Deutschböhmens verbleiben deutschösterr. Staatsbedienstete und haben demgemäß auch ihre Gesuche um Versetzung in den dauernden Ruhestand bei der deutschösterr. Regierung einzubringen.
Personen und Orte
- DeutschböhmenSuche nach Dokumenten mit Deutschböhmen