Wird ein von der königlich rumänischen Regierung aufgezwungener Eid einer allfälligen Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst nicht hinderlich sein?
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 31., Unterpunkt: 02/2., Seite: 19
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- Ausschuss der Bukowinaer Staatsangestell... ehemals österr. Staatrumänische Regierung
Zusammenfassung
Wird ein von der königlich rumänischen Regierung aufgezwungener Eid einer allfälligen Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst nicht hinderlich sein. ANTWORT DER KOMMISSION: Nein; ein solcher Eid präjudiziert in keiner Weise die Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst. Wenn ein ehemals österreichischer Staatsbediensteter den verlangten Eid nicht leistet, so handelt er auf eigene Gefahr.
Personen und Orte
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