Wird ein von der königlich rumänischen Regierung aufgezwungener Eid einer allfälligen Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst nicht hinderlich sein?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 31., Unterpunkt: 02/2., Seite: 19
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
Ausschuss der Bukowinaer Staatsangestell... ehemals österr. Staatrumänische Regierung

Zusammenfassung

Wird ein von der königlich rumänischen Regierung aufgezwungener Eid einer allfälligen Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst nicht hinderlich sein. ANTWORT DER KOMMISSION: Nein; ein solcher Eid präjudiziert in keiner Weise die Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst. Wenn ein ehemals österreichischer Staatsbediensteter den verlangten Eid nicht leistet, so handelt er auf eigene Gefahr.


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