Wie ist vorzugehen, wenn deutsche Angestellte durch die tschechoslowak. Regierung ihres Amtes entsetzt werden und ihre Bezüge nicht erhalten haben?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 19., Unterpunkt: 04., Seite: 49
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
tschechoslowak. Staatsdienst
Institutionen
Liqudierungskommissärtschechoslowakische Regierung

Zusammenfassung

Wie ist vorzugehen, wenn deutsche Angestellte durch die tschechoslowak. Regierung ihres Amtes entsetzt werden und ihre Bezüge nicht erhalten haben? ANTWORT DER KOMMISSION: In solchen Fällen wäre sich an den tschechoslowak. Liquidierungskommissär zu wenden zwecks Abstellung der Unzukömmlichkeit. Gleiches gilt für jugoslawische Gebiete und den jugoslaw. Liquidierungskommissär.


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