Wie ist vorzugehen, wenn deutsche Angestellte durch die tschechoslowak. Regierung ihres Amtes entsetzt werden und ihre Bezüge nicht erhalten haben?
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 19., Unterpunkt: 04., Seite: 49
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- tschechoslowak. Staatsdienst
- Institutionen
- Liqudierungskommissärtschechoslowakische Regierung
Zusammenfassung
Wie ist vorzugehen, wenn deutsche Angestellte durch die tschechoslowak. Regierung ihres Amtes entsetzt werden und ihre Bezüge nicht erhalten haben? ANTWORT DER KOMMISSION: In solchen Fällen wäre sich an den tschechoslowak. Liquidierungskommissär zu wenden zwecks Abstellung der Unzukömmlichkeit. Gleiches gilt für jugoslawische Gebiete und den jugoslaw. Liquidierungskommissär.