Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Heereswesen, betreffend die Erstreckung der Altersgrenzen im § 17, lit. c) und d) des Gesetzes vom 19. April 1872, RGBl. Nr. 60, über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere
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- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl Nr. 482/1919
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
Zusammenfassung
Die Altersgrenzen, bis zu denen ausgediente Unteroffiziere aufgrund erteilter Zertifikate Ansprüche auf Diener- (nunmehr; Subaltern-) oder Beamtenstellen hatten, wurden modifiziert.