Pensionierung der Militärpersonen
Zum Dokument
- Archiv
- Beamten-Zeitung. Zeitschrift des Ersten allgemeinen Beamten-Vereines. Organ für die Gesamtinteressen der Beamten aller Klassen, Erster allgemeiner Beamten-Verein (Hg.), Wien, 49. Jahrgang 1918
- Bestand
- Beamten-Zeitung, 15. 12. 1918, 230.
- Art des Dokuments
- Zeitungsartikel
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- k.u.k. MarineStaatsamt für HeerwesenVolkswehrk.u.k. gemeinsame Armeek.k. Landwehr
Zusammenfassung
Alle Militärgagisten der ehemaligen k.u.k. Armee, die nun der deutschösterreichischen bewaffneten Macht angehören und nach den Bestimmungen des StA für Heerwesen in den Ruhestand zu versetzen sind, werden aufgefordert, ihre Rücktrittsgesuche ehestens dem StA für Heerwesen einzureichen. Dem ist eine Bestätigung über die Heimatzugehörigkeit oder zumindest eine Motivation der Zugehörigkeit zur deutschen Nation beizuschließen. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, dass ihm die Aktivitätsbezüge eingestellt werden und er auch keine Ruhegenüsse bekommt.