Amnestie für Disziplinarstrafen
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- 1067/1920 Deutschösterreichische Staatskanzlei mit zahlreichen Vor-und Subzahlen
- Art des Dokuments
- Akt
- Schlagworte
- Disziplinarrecht
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Zusammenfassung
Der Akt der Staatskanzlei geht ausführlich auf den Wunsch von Beamtenvereinen ein - führend waren in dieser Sache Postangestelltenvereine - , "leichtere" Disziplinarstrafen und gerichtliche Strafen zu tilgen. Folgen schlechterer Qualifikationen sollten beseitigt werden u.a.m. Im Wesentlichen ging es auch um die Frage der "neuen" Zeitvorrückung, d.h., die Vorrückung über Rangklassengrenzen hinweg (ohne Ernennungen in die nächsthöhere Rangklasse). Die Beamten forderten Gesetze bzw. Verordnungen und entwarfen dafür Konzepte (beim Akt). Das Resultat war das Gesetz vom 6. November 1919, StGBl. Nr. 513/1919, über die Einstellung von Untersuchungen, der Nachsicht von Strafen und die Tilgung ... (Friedensamnestie).