Gesetz ü. die Gewährung von Übergangsbeiträgen an die aktiven Lehrpersonen der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen für das Jahr 1919
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- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 81/1920 (KNV: 641 AB 686 S. 61)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
- BürgerschuleVolksschule
Zusammenfassung
Zulagen erfolgen auch nach dem Familienstand. Das Lehrpersonal wurde rangmäßig den öffentlich Bediensteten gleichgestellt (bis zur VII. Rangklasse) - somit Beginn der "Massenbeförderung", um die Wirkungen der Inflation auszugleichen, allerdings mit grundsätzlichem Verbleiben im alten Besoldungssystem.