Gesetz ü. die Gewährung von Übergangsbeiträgen an die aktiven Lehrpersonen der öffentlichen Volks- und Bürgerschulen für das Jahr 1919

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Archiv
Österreichische Nationalbibliothek
Bestand
Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 81/1920 (KNV: 641 AB 686 S. 61)
Art des Dokuments
Gesetzblatt
Schlagworte
Institutionen
BürgerschuleVolksschule

Zusammenfassung

Zulagen erfolgen auch nach dem Familienstand. Das Lehrpersonal wurde rangmäßig den öffentlich Bediensteten gleichgestellt (bis zur VII. Rangklasse) - somit Beginn der "Massenbeförderung", um die Wirkungen der Inflation auszugleichen, allerdings mit grundsätzlichem Verbleiben im alten Besoldungssystem.


Personen und Orte