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Zusammenfassung

Zur Sanierung des österreichischen Staatshaushaltes wurde im Jahr 1924 u.a. eine Warenumsatzsteuer in der Höhe von 2% eingeführt. Sie trug wesentlich dazu bei, relativ rasch das "Null-Defizit" zu erreichen. Ferner sollten ausgabenseitig 100.000 Beamte eingespart werden. Zumeist wurden Aktive pensioniert, wobei im Jahr 1924 als Bemessungsgrundlage für die Zwangspensionen 78% der Aktivbezüge bestimmt wurden. Eine ungenaue Rechnung - wohl eher eine Schätzung - ergibt, dass die Ersparnis bloß so viel betrug wie die Aktivbezüge von 22.000 Beamten. Für die Regierung zählte auch, dass Ruhestandsbeamte machtlos waren, sie hatten keine Lobby hinter sich.


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