Die Pensionierung des Berufsmilitärs
Zum Dokument
- Archiv
- Beamten-Zeitung. Zeitschrift des Ersten allgemeinen Beamten-Vereines. Organ für die Gesamtinteressen der Beamten aller Klassen, Erster allgemeiner Beamten-Verein (Hg.), Wien, 50. Jahrgang 1919
- Bestand
- Beamten-Zeitung, 28. 2. 1919, 30.
- Art des Dokuments
- Zeitungsartikel
- Schlagworte
- zwischenstaatliche Verhandlung
- Institutionen
- fremdnationale StaatenStaatsamt für HeerwesenDeutschösterreichischer StaatMilitärische Korrespondenz
Zusammenfassung
Die Liquidationskommission, auf deren Konto alle gemeinsamen Liquidierungsauslagen seit dem Umsturz verrechnet waren, kann die gemeinsamen Liquidierungskosten ab März 1919 nicht mehr tragen. Daher müssten alle deutschösterreichischen Militärgagisten, unabhängig von der Dienstzeit und dem Rang entlassen werden. Auf Intervention des Staatsamtes für Heerwesen wurde erreicht, dass sich die liquidierenden Staaten an den Pensionslasten beteiligen. Alle deutschösterreichischen Gagisten bleiben daher auch über den 1. März 1919 hinaus im aktiven Dienst. Der deutschösterreichische Staat übernimmt die Differenz zwischen den Pensions- und den Aktivitätsbezügen auf eigene Rechnung. Alle Gebühren aller Gagisten können daher ausbezahlt werden.