Gesetz zur vorläufigen Regelung der Versorgungsgenüsse der Witwen und Waisen der Zivilstaatsbeamten, Staatslehrpersonen, Unterbeamten und Diener, dann der Personen des militärischen Berufsstandes, … (Hinterbliebenenversorgungsnovelle)

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Archiv
Österreichische Nationalbibliothek
Bestand
Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 131/1920 (KNV: 724 AB 763 S. 68)
Art des Dokuments
Gesetzblatt
Schlagworte
Mitbestimmung Pensionierung
Institutionen

Zusammenfassung

Das rückwirkend mit 1. Jänner 1920 in Kraft getretene Gesetz sollte die Ansprüche der Witwen und Waisen nach öffentlich Bediensteten ("Beamte und Diener") regeln. Basis wurde eine Rechtsnorm aus dem Jahr 1896, die für die letzten Jahrzehnte der Monarchie bestimmend war. Zulagen konnten eingerechnet werden.


Personen und Orte