Gesetz zur vorläufigen Regelung der Versorgungsgenüsse der Witwen und Waisen der Zivilstaatsbeamten, Staatslehrpersonen, Unterbeamten und Diener, dann der Personen des militärischen Berufsstandes, … (Hinterbliebenenversorgungsnovelle)
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 131/1920 (KNV: 724 AB 763 S. 68)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Mitbestimmung Pensionierung
- Institutionen
Zusammenfassung
Das rückwirkend mit 1. Jänner 1920 in Kraft getretene Gesetz sollte die Ansprüche der Witwen und Waisen nach öffentlich Bediensteten ("Beamte und Diener") regeln. Basis wurde eine Rechtsnorm aus dem Jahr 1896, die für die letzten Jahrzehnte der Monarchie bestimmend war. Zulagen konnten eingerechnet werden.