Gehaltsvorrückung nach begünstigter Anrechung der Kriegsdienstzeit
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 44., Unterpunkt: 04., Seite: 66
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Beförderung
- Institutionen
- Evangelischer OberkirchenratStaatsamt für Unterricht
Zusammenfassung
StA für Unterricht: Der Präsident des evangel. Oberkirchenrates beantragt die Vorrückung eines Bediensteten in die III. Gehaltsstufe der VII. Rangklasse, auf die er nach begünstigter Anrechnung der Dienstzeit während des Krieges vom 1. März 1919 an Anspruch hätte. Der Mann ist jedoch seit Herbst 1914 im Kriegsdienst vermisst. Die Verhandlungen wegen Todeserklärung wurden schon eingeleitet. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Vorrückung ist ausgeschlossen, da nicht feststeht, ob der Bedienstete den Anfallstag erlebt hat und auch in diesem Falle es heute noch nicht sicher ist, ob er in den deutschösterr. Staatsdienst übernommen worden wäre, was die unbedingte Voraussetzung für die begünstigte Anrechnung der Dienstzeit während des Krieges nach der Vollzugsanweisung vom 28. November 1918, StGBl. 68 bilden würde.