Zulagen für Beamte, die aus umstrittenen Gebieten nach Deutschösterreich übersiedeln mussten?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 29., Unterpunkt: 06., Seite: 14
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Versetzung Umsiedlung
Institutionen
deutschösterr. GendarmerieStaatsamt des InnernDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

StA des Innern: Den Angehörigen der deutschösterreichischen Gendarmerie, welche ihren Dienstort in umstrittenen, von Deutschösterreich beanspruchten Gebieten Böhmens, Mährens und Schlesiens hatten, vor der tschechoslowakischen Invasion daraus flüchten mussten und nunmehr in einen im unbestrittenen Gebiete Deutschösterreichs gelegenen Dienstort versetzt wurden, sollen aus dem Grunde, weil sie in ihrem früheren Dienstort ihre Familie oder ihre Fahrhabe oder beides zurücklassen mussten, wiederkehrende, in Monatsraten auszahlbare Zulagen bewilligt werden, die nach verschiedenen Gesichtspunkten - wie Familienstand, ob Gagisten oder Mannschaftspersonen, Art dessen, was sie zurücklassen mussten - abgestuft sind. ANTWORT DER KOMMISSION: Da solche Angehörige der deutschösterreichischen Gendarmerie von ihrem bisherigen Dienstorte als versetzt anzusehen sind, gebühren ihnen Diäten oder sonstige wiederkehrende Zuwendungen nicht. Da sie jedoch ihre Übersiedlung tatsächlich nicht bewerkstelligen konnten, wäre es billig, ihnen einmalige Aushilfen, welche entsprechend dem Familienstande und den Umständen des einzelnen Falles abzustufen wären, zu gewähren.


Personen und Orte