Übernahme eines Beamten deutscher Nation aus dem statistischen Landesbüro in Prag ins Staatsamt für Heereswesen
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 32., Unterpunkt: 04., Seite: 24
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- Staatsamt für HeerwesenStaatsamt für Heerwesen (statistischer D... Statistisches Landesbüro Prag (Praha)
Zusammenfassung
Ein Beamter des statistischen Landesbüros in Prag (Praha) wird per Dekret vom StA für Heereswesen übernommen und mit der Leitung des statistischen Dienstes betraut. Der Betreffende ist heimatberechtigt in Prag (Praha). Er hat eine Erklärung für den deutschösterreichischen Staat abgegeben. Er ist eindeutig deutscher Volkszugehörigkeit. ANTWORT DER KOMMISSION: War der Genannte am 1. Dezember 1918 noch nicht deutschösterreichischer Staatsbürger, so ist seine Übernahme in den deutschösterreichischen Staatsdienst jedenfalls rechtsunwirksam. Wenn dieser Beamte ehemals österreichischer Staatsbediensteter, aber nicht Landesangestellter gewesen wäre, so hätte er nach Punkt 2 des Abschnittes III des Kabinettsratsbeschlusses vom 23. November 1918 nur in einstweilige Verwendung genommen, nicht aber in den deutschösterreichischen Staatsdienst übernommen werden dürfen. Auch muß die Übernahme als Neuanstellung gewertet werden und es bedarf daher einer Überleitung aus dem einen in das andere Dienstverhältnis, die im Dekret des StA für Heereswesen aber nicht zu erblicken sei.