Kündigung von Kanzleiaushilfskräften
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 20., Unterpunkt: 07., Seite: 53
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Kündigung
- Institutionen
Zusammenfassung
Kündigung von Kanzleiaushilfskräften. ANTWORT DER KOMMISSION: Den Kanzleiaushilfskräften, die über den 11. Februar 1919 hinaus verwendet werden, ist neuerlich ausdrücklich zu bedeuten, dass die sechswöchige Kündigung auf sie keine Anwendung hat und sie, wie stets, sofort entlassen werden können.