Gesetz betr. das Dienstverhältnis der Hochschulassistenten
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- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 557/1919 (KNV: 462 AB 515 S. 44)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
- Hochschule
Zusammenfassung
Für die Dauer ihrer befristeten Dienstverhältnisse wurden die Assistenten als "Staatslehrpersonen außerhalb des bestehenden Rangklassensystems" definiert. Ihre Entlohnung erfolgte in Anlehnung an jene der AHS-Professoren. Im Fall des Auslaufens des Dienstverhältnisses, der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, im Todesfall usw. wurden soziale Absicherungen geschaffen.