(Postbediensteten-) Entpragmatisierungsgesetz
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- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 475/1920 (KNV: 1016, 1017 AB 1028 S. 102.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
- Post
Zusammenfassung
Sofern es die pragmatisierten (der Dienstpragmatik von 1914 unterstellten) Postbeamten binnen sechs Wochen verlangten, waren sie aus der allgemeinen Beamtenschaft auszuscheiden. Sie bildeten künftig eine eigene Beamtengruppe (gleichfalls unkündbar, Dienstrecht usw.).