Nichtbezahlung von enthobenen deutschen Postbeamten in Marburg
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 20., Unterpunkt: 10., Seite: 55
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Repression
- Institutionen
- Postamt Marburg (Maribor)Regierung des SHS-Staates
Zusammenfassung
Jugoslawischer Leiter des Postamtes in Marburg (Maribor) teilt mit: Den enthobenen deutschen Bediensteten des Postamtes in Marburg (Maribor) wurden für Februar keine Bezüge ausbezahlt. Aufgrund einer Verordnung der SHS-Regierung können sie binnen acht Tagen delogiert werden. Alle Verhandlungen sind ergebnislos geblieben. Hingegen wurden den enthobenen jugoslawischen Bediensteten die vollen Februarbezüge hieramts angewiesen. Um weiteres Unheil und eventuell neues Blutvergießen der verzweifelten Beamtenschaft zu vermeiden, wird nochmals dringend gebeten, sämtlichen von den Jugoslawen enthobenen deutschen Bediensteten die Jänner-Teuerungszulage und die vollen Februarbezüge auszahlen zu dürfen. Höchste Gefahr in Verzug. Andernfalls wird beabsichtigt, den enthobenen deutschen Postbediensteten dreimonatigen Gehalt vorschussweise anzuweisen. ANTWORT DER KOMMISSION: Es werden Schritte wegen unverzüglicher Einhaltung der Vereinbarungen wegen Bezahlung der Beihilfen an enthobene Bedienstete deutscher Nationalität im vollen Ausmaß der bisherigen Bezüge und wegen Rückgängigmachung der Kündigungen mit Vertretern der jugoslawischen Regierung eingeleitet, vorschussweise Bezahlung der Teuerungszulagen für Jänner und Februar 1919 und der Beihilfen ist unzulässig.