Übersiedlungshilfe für aus dem Staatsdienst tretende und in einen der neuen Staaten der ehemaligen Monarchie übersiedelnde Staatsangestellte und ihre Familien
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 31.,Unterpunkt: 02/4., Seite: 19f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Friedensverhandlungen zwischenstaatliche Verhandlung
- Institutionen
- Ausschuss der Bukowinaer Staatsangestell... ehemals österreichisch-ungarische Monarc... fremdnationale StaatenDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Für aus dem Staatsdienst tretende und in einen der neuen Staaten der ehemaligen Monarchie übersiedelnde Staatsangestellte sowie für deren Familienmitglieder wäre die erstmalige freie Fahrt und der freie Sachtransport nach dem neuen Dienstorte im Einvernehmen mit dem gewählten Staate zu erwirken; überdies wäre eine Übersiedlungsgebühr in der Höhe der dreimonatigen Bezüge samt Zulagen auszuzahlen. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Erfüllung dieses Wunsches wird im Wege der zwischenstaatlichen Verhandlungen bzw. der Friedensverhandlungen angestrebt. Nach den derzeitigen Vorschriften können Übersiedlungsgebühren nur dann zugestanden werden, wenn die vorgeschriebenen Voraussetzungen gegeben sind. Diese Voraussetzungen können überhaupt erst dann eintreten, wenn ein solcher Staatsbediensteter endgültig in den deutschösterreichischen Staatsdienst übernommen wurde. Jedoch wird gestattet, daß dann, wenn die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Übersiedlungsgebühren zutreffen, insbesondere, wenn eine Übersiedlung auch tatsächlich stattgefunden hat, den Bediensteten angemessene Vorschüsse bis zum vollen Ausmaß der normalmäßigen Übersiedlungsgebühren gegen Abrechnung flüssig gemacht werden. Gegen die Flüssigmachung der wahren Fahrtauslagen von dem bisherigen Dienstorte in den durch die Verwendung im deutschösterreichischen Staatsdienste bestimmten Dienstort wird, sofern eine solche Reise tatsächlich stattgefunden hat, eine Einwendung nicht erhoben.
Personen und Orte
- Wilfling, AugustSuche nach Dokumenten mit Wilfling, August
- Dr.