Einberufung der im Felde gestandenen absolvierten Juristen in den deutschösterreichischen Staatsdienst unter Anrechnung ihrer Kriegsdienstzeit
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten,Nr: 09.,Unterpunkt: 04, Seite 15f.
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Rechtsnachfolge
- Institutionen
- deutschösterr. Regierungk.k. Regierungehemals österr. StaatKabinettsratDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Kabinettsratsbeschluss vom 17. Dezember 1918, betreffend Antrag von StR Iro wegen Einberufung der im Felde gestandenen absolvierten Juristen in den deutschösterreichischen Staatsdienst unter Anrechnung der Kriegsdienstzeit. ANTWORT DER KOMMISSION: Gemäß den Richtlinien zu Staatsbedienstetenfragen hat die Aufnahme von Praktikanten in den Staatsdienst bis auf weiteres in der Regel zu unterbleiben. Etwaige durch die ehemals österreichische Regierung gegebene Zusicherungen der Aufnahme in den ehemals österreichischen Staatsdienst sind nicht bindend und rechtlich bedeutungslos, da der deutschösterreichische Staat kein Rechtsnachfolger des bestandenen österreichischen Staates ist.
Personen und Orte
- Iro, KarlSuche nach Dokumenten mit Iro, Karl
- *Eger, 1861-09-25
- †Wien 1934-10-12
- http://d-nb.info/gnd/101886573X