Zuerkennung der Teuerungszulage an Witwen und Waisen der auf Grund des Pensionsbegünstigungsgesetzes in den Ruhestand tretenden Beamten
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 61., Unterpunkt: 02 g., Seite: 03f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- Gewerkschaftsverband der Postangestellte...
Zusammenfassung
g) Witwen und Waisen der auf Grund des Pensionsbegünstigungsgesetzes in den Ruhestand tretenden Beamten ist der in der Allerhöchsten Entschließung vom 9. September 1918 gewährte Teilbetrag der den Pensionisten zugesprochenen Teuerungszulage (im Ausmaß von 50 Prozent der niedrigsten Teuerungszulagenklassen) zuzuerkennen. (Gewerkschaftsverband der Postangestellten). ANTWORT DER KOMMISSION: Wäre zuzubilligen.