Beschwerde der Gewerkschaft der Verwaltungsjuristen an das StA der Finanzen bezüglich der Handhabung der begünstigten Anrechnung der Kriegsdienstzeit
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- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 40., Unterpunkt: 01., Seite: 47
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Beförderung Vorrückung
- Institutionen
- Gewerkschaft der VerwaltungsjuristenStaatsamt für FinanzenZwischenstaatsamtliches Komitee für Staa...
Zusammenfassung
Beschwerde der Gewerkschaft der Verwaltungsjuristen an das StA der Finanzen: Es entspreche nicht dem Geist der Vollzugsanweisung betreffend die begünstigte Anrechnung der Kriegsdienstzeit, dass bei Beförderungen nach dem 1. Oktober 1918 von der VII. in die VI. Rangklasse der in der VII. Rangklasse nicht konsumierte Rest der anzurechnenden Kriegsjahre mangels einer Zeitvorrückung für das Quadrienium der VI. Rangklasse angerechnet werde und wird gebeten, dass künftighin in allen solchen Fällen die Beförderung gleich der Vorrückung zu behandeln sei. ANTWORT DER KOMMISSION: Das Komitee vertritt diese Auffassung nicht, weil bei der Erlassung der Bestimmungen über die Kriegshalbjahre die Erwägung maßgeblich war, dass jeder Beamte aus Anlass des Krieges einen greifbaren Vorteil haben soll, die Beförderung aber, gleichgültig aus welchem Grund, als ein Vorteil in diesem Sinne erscheint. Die scheinbare Benachteiligung ist bei einer Vorschrift, die auf einen Stichtag abgestellt werden muss, unvermeidlich.