Vom StA für Äußeres wird die Frage vorgelegt, wie hinsichtlich der Angelobung der ehemals gemeinsamen Beamten vorzugehen ist, die im StA für Äußeres verwendet werden.

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 60., Seite: 01
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
Liquidationskommission des Ministeriums ... Staatsamt für FinanzenStaatsamt des ÄußernDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Vom StA für Äußeres wird die Frage vorgelegt, wie hinsichtlich der Angelobung der ehemals gemeinsamen Beamten vorzugehen ist, die im StA für Äußeres verwendet werden, bisher aber nicht in den deutschösterr. Staatsdienst übernommen worden sind. ANTWORT DER KOMMISSION: Die Abforderung des Gelöbnisses ist eine Ermessenssache der übernehmenden Behörde. Für dieses Ermessen ist der Bedarf und die Eigenschaft eines deutschösterr. Staatsbürgers deutscher Nationalität maßgebend. Dem StA für Äußeres bleibt es unbenommen, im eigenen Wirkungskreis die in seinem Ressort ausschließlich für Deutschösterreich nicht aber in der Liquidatur des Ministeriums des Äußeren verwendeten Beamten deutschösterr. Staatsangehörigkeit und deutscher Nationalität, die es für den Dienst in der Zentrale und im Außenamt gegenwärtig braucht, anzugeloben. Ein Einvernehmen mit dem StA der Finanzen wäre in diesem Fall deshalb notwendig, weil die in Betracht kommenden Angestellten in den Staatsvoranschlag nicht aufgenommen worden sind und daher die Bedeckung für ihre Bezüge voraussichtlich fehlt. Die Angelobung derer aber, die erst später für den auswärtigen Dienst im vollen Umfang benötigt werden würden, hätte vorläufig zu unterbleiben.


Personen und Orte