Aufnahme der Tätigkeit der Staatsämter
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 2 vom 2. Novmeber 1918, 2f.
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- deutschösterr. Regierung Verwaltung
- Institutionen
- deutschösterr. Regierungk.k. Regierungfremdnationale Staatenk.k. Ministerrats-Präsidium
Zusammenfassung
Aufnahme der Tätigkeit der deutschösterr. Staatssekretariate. Diese hat jeder Staatssekretär in der Presse anzuzeigen. Die bisherigen k.k. Ministerien bleiben bis zur Liquidierung aller Angelegenheiten, die andere Nationen betreffen sowie zur Verwaltung der gemeinsamen (internationalen) Einrichtungen und bis zur Einführung der neuen Verwaltung aufrecht. Die Staatsämter sind für die das deutschösterr. Gebiet und Volk betreffenden (nationalen) Angelegenheiten zuständig. Das Ministerratspräsidium wird aufgefordert, den Staatssekretären täglich die neuesten Nachrichten zu übermitteln.
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