Gesetz über die Versetzung von Richtern des Verwaltungsgerichtshofes in den Ruhestand

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Österreichische Nationalbibliothek
Bestand
Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 134/1918 (PNV: 113 AB – S. 11.)
Art des Dokuments
Gesetzblatt
Schlagworte
Ruhestand
Institutionen
StaatsratsdirektoriumVerwaltungsgerichtshof

Zusammenfassung

Dieses Gesetz legte fest, dass Richter des Verwaltungsgerichtshofes "aus Anlass der Änderung in der Verfassung dieses Gerichtshofes" ohne Verletzung der grundgesetzlichen Absicherung der richterlichen Gewalt vom Staatsratsdirektorium bis 1.3.1919 in den Ruhestand versetzt werden konnten. Damit sicherte sich der junge Staat zweierlei: erstens war in personeller Hinsicht - ohne potenzielle "Altlasten" - der Weg frei für die Schaffung eines deutschösterreichischen Verfassungsgerichtshofes. Zweitens konnten den neuen Herren allenfalls unliebsame Richter in den Ruhestand versetzt werden. Zumindest bei der Bestellung des Präsidenten zeigte sich, dass kein Systembruch erfolgte: Karl Grabmayr (von) Angerheim, ein konservativer Tiroler Politiker, war von 1913 bis 1918 Präsident des Reichsgerichts gewesen und wurde 1919 der erste Präsident des neuen republikanischen Verwaltungsgerichtshofes.


Personen und Orte

Grabmayr (von) Angerheim, KarlSuche nach Dokumenten mit Grabmayr (von) Angerheim, Karl
Dr.
*Bozen, 1848-02-11
†Meran 1923-06-24
http://d-nb.info/gnd/11869684X