Vollzugsanweisung des Deutschösterreichischen Staatsrates über die Aktivierung des Kreisgerichtes Trautenau (Trutnov)
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- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 14/1918
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Zusammenfassung
Am 8. und 9. November 1917, somit bereits vor der Ausrufung der Republik, wurde von Wien aus versucht, mittels vier Verordnungen deutschböhmische Gerichtsbezirke zu organisieren (vgl. die unten zitierten Rechtsnormen). Die erste Rechtsnorm der neuen Wiener Herren, die hinsichtlich der Behördenorganisation Deutschböhmens erging, betraf die Aktivierung des Kreisgerichts Trautenau (Trutnov). Zum persönlichen Verhängnis konnte das betroffenen deutschösterreichischen Richtern und Beamten werden, als die tschechische Regierung Deutschböhmen sehr bald militärisch besetzen ließ und in tschechisch-nationalem Sinn aktiv wurde. Dazu gehörte, dass deutschösterreichische Rechtsakte wie diese nicht anerkannt wurden. Die deutschösterreichischen Beamten und Richter hingen dann, wie andere Quellen zeigen, "in der Luft". Auch die Errichtung einer deutschböhmischen länderbezogenen Finanzverwaltung von Wien aus, auf die hier nicht näher eingegangen wird, war l'art pour l'art. Verordnungen für andere Verwaltungszweige folgten (alle meist im November 1918).
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