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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 51., Unterpunkt: 04.03, Seite: 4
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
Reichsverein der aus Militäranwärtern he...

Zusammenfassung

Die in der Zeit zwischen dem 1. Februar 1910 und 31. Jänner 1914 aus dem Unteroffiziersstande ernannten Beamten sind durch eine einmalige Zuwendung dafür schadlos zu halten, dass sie gelegentlich Inkrafttretens der Dienstpragmatik in Bezug auf Anrechnung der Militärdienstzeit schlechter behandelt wurden, als die ab 1. Februar 1914 ernannten. Sektionschef Dr. Wilfling spricht sich dafür aus, dass diesem Begehr nicht stattgegeben werden kann, und zwar umso weniger, als aus dem Titel der Nichtanwendung des begünstigten Schemas (§ 57, lit a D.P.) das gleiche Verlangen mit gleicher Berechtigung von den nicht aus dem Zertifikatistenstand hervorgegangenen Beamten erhoben werden könnte. ANTWORT DER KOMMISSION: Einverstanden.


Personen und Orte