Ist jenen Bukowinaer Staatsangestellten, welche ihr pensionspflichtiges Alter erreicht haben und in den Ruhestand treten wollen, ihre Pension gesichert

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 31., Unterpunkt: 02/1b., Seite: 18
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
zwischenstaatliche Vereinbarung Pensionierung
Institutionen
Ausschuss der Bukowinaer Staatsangestell... ehemals österr. Staatfremdnationale Staatenrumän. Staatrumänischer Nationalrat

Zusammenfassung

Ist jenen Bukowinaer Staatsangestellten, welche ihr pensionspflichtiges Alter erreicht haben und in den Ruhestand treten wollen, ihre Pension gesichert? In welchem Ausmaße? ANTWORT DER KOMMISSION: Nach den mit dem Vertreter des rumänischen Nationalrates in der Bukowina (Bucovina) getroffenen Vereinbarungen ist hinsichtlich der Anweisung und Auszahlung von Ruhe- und Versorgungsgenüssen jener ehemals österreichischen Zivilstaatsbediensteten, die bis Ende Dezember 1918 in den Ruhestand versetzt worden sind, der bisherige Vorgang der Auszahlung nach den bisherigen Liquidierungsgebieten einzuhalten. Die von keinem Nationalstaat übernommenen Zivilstaatsbediensteten können auf ihr Ansuchen oder von Amts wegen von jenem Nationalstaaate, in welchem sie ihren letzten Amtssitz gehabt haben, unter Berufung auf die zwischenstaatliche Vereinbarung in den dauernden Ruhestand versetzt werden. Die Kosten sind aufzuteilen und belasten die allgemeinen Pensionen des ehemals österreichischen Staates. Hinsichtlich der Versetzung in den Ruhestand gelten die Vorschriften der ehemals österreichischen Dienstpragmatik und die ehemals österreichischen allgemeinen Pensionsvorschriften. Eine begünstigte Anrechnung der Dienstzeit während des Krieges findet nach dem dermaligen Stande der zwischenstaatlichen Verhandlungen auf die Staatsbediensteten der Bukowina (Bucovina) keine Anwendung.


Personen und Orte