Beihilfen für Lehr- und Erziehungskräfte des Offizierstöchter-Erziehungsinstitutes in Ödenburg (Sopron)
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 58., Unterpunkt: 02., Seite: 02f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Staatsvertrag (St. Germain)
- Institutionen
- Offizierstöcher-Erziehungsinstitut Ödenb... Staatsamt des InnernDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
StA für Inneres und Unterricht beabsichtigt, den Lehr- und Erziehungskräften des Offizierstöchter-Erziehungsinstitutes in Ödenburg (Sopron), die mit Ende August 1919 unter Einstellung ihrer Bezüge ihrer Dienstposten enthoben wurden, Beihilfen im Ausmass der bisherigen Bezüge auszuzahlen. Alle Lehr- und Erziehungskräfte gehören der deutschen Nation an und sind in Deutschösterreich heimatberechtigt. ANTWORT DER KOMMISSION: Da diese Lehr- und Erziehungskräfte der deutschen Nation angehören, in Deutschösterreich heimatberechtigt sind und da das Ödenburger Öffizierstöchter-Erziehungsinstitut (nach Inkrafttreten des Friedensvertrages) in die staatliche Verwaltung Deutschösterreichs allenfalls übernommen werden könnte, wäre eine Beihilfenzahlung in analoger Anwendung des Abschnittes III., Punkt 3 der Beschlüsse des Kabinettsrates vom 23. November 1918 zuzugestehen.