Beihilfen für Lehr- und Erziehungskräfte des Offizierstöchter-Erziehungsinstitutes in Ödenburg (Sopron)

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 58., Unterpunkt: 02., Seite: 02f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Staatsvertrag (St. Germain)
Institutionen
Offizierstöcher-Erziehungsinstitut Ödenb... Staatsamt des InnernDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

StA für Inneres und Unterricht beabsichtigt, den Lehr- und Erziehungskräften des Offizierstöchter-Erziehungsinstitutes in Ödenburg (Sopron), die mit Ende August 1919 unter Einstellung ihrer Bezüge ihrer Dienstposten enthoben wurden, Beihilfen im Ausmass der bisherigen Bezüge auszuzahlen. Alle Lehr- und Erziehungskräfte gehören der deutschen Nation an und sind in Deutschösterreich heimatberechtigt. ANTWORT DER KOMMISSION: Da diese Lehr- und Erziehungskräfte der deutschen Nation angehören, in Deutschösterreich heimatberechtigt sind und da das Ödenburger Öffizierstöchter-Erziehungsinstitut (nach Inkrafttreten des Friedensvertrages) in die staatliche Verwaltung Deutschösterreichs allenfalls übernommen werden könnte, wäre eine Beihilfenzahlung in analoger Anwendung des Abschnittes III., Punkt 3 der Beschlüsse des Kabinettsrates vom 23. November 1918 zuzugestehen.


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