Enthebung eines Amtsvorstandes eines Steueramtes von tschechischen Behörden aufgrund der Weigerung,das Gelöbnis auf den tschechoslowakischen Staat zu leisten

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 03., Unterpunkt: 04., Seite: 8f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Vergeltung Repression
Institutionen
Finanzdirektion LinzStaatsamt des ÄußernSteueramttschechoslowakische Regierung

Zusammenfassung

Der Amtsvorstand eines Steueramtes in Südböhmen im Verwaltungsgebiet der Finanzdirektion in Linz wurde anlässlich der Besetzung des Amtsortes durch tschechoslowakische Truppen von der tschechoslowakischen Regierung, da er die Angelobung nicht leistete, sofort vom Dienst enthoben, und es wurden die Gehaltsbezüge für Dezember nicht mehr ausbezahlt. Die Finanzdirektion in Linz beantragt, gemäß dem nach Abschnitt IV der Richtlinien geltenden Grundsatz der Gegenseitigkeit die Entlassung der tschechoslowakischen Finanzangestellten in Oberösterreich und die Einstellung ihrer Bezüge vom 1. Jänner 1919 angefangen. Soll die Gegenseitigkeit aus diesem Anlasss sofort und allgemein geltend gemacht werden? ANTWORT DER KOMMISSION: Die Angelegenheit ist dem Staatsamte des Äußeren zur Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen


Personen und Orte