Enthebung eines Amtsvorstandes eines Steueramtes von tschechischen Behörden aufgrund der Weigerung,das Gelöbnis auf den tschechoslowakischen Staat zu leisten
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 03., Unterpunkt: 04., Seite: 8f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Vergeltung Repression
- Institutionen
- Finanzdirektion LinzStaatsamt des ÄußernSteueramttschechoslowakische Regierung
Zusammenfassung
Der Amtsvorstand eines Steueramtes in Südböhmen im Verwaltungsgebiet der Finanzdirektion in Linz wurde anlässlich der Besetzung des Amtsortes durch tschechoslowakische Truppen von der tschechoslowakischen Regierung, da er die Angelobung nicht leistete, sofort vom Dienst enthoben, und es wurden die Gehaltsbezüge für Dezember nicht mehr ausbezahlt. Die Finanzdirektion in Linz beantragt, gemäß dem nach Abschnitt IV der Richtlinien geltenden Grundsatz der Gegenseitigkeit die Entlassung der tschechoslowakischen Finanzangestellten in Oberösterreich und die Einstellung ihrer Bezüge vom 1. Jänner 1919 angefangen. Soll die Gegenseitigkeit aus diesem Anlasss sofort und allgemein geltend gemacht werden? ANTWORT DER KOMMISSION: Die Angelegenheit ist dem Staatsamte des Äußeren zur Stellungnahme zur Kenntnis zu bringen