Übernahme einer Lehrperson, die bereits vor dem Umsturz unzweifelhaft deutschösterreichischem Amtssitz zugewiesen wurde
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 47., Unterpunkt: 04., Seite: 75
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- LandesschulratStaatsamt des Innern
Zusammenfassung
StA für Inneres und Unterricht: Eine Staatslehrperson unzweifelhaft deutscher Nationalität aus einem Orte außerhalb Deutschösterreichs wurde bereits vor dem Umsturze einer staatlichen Lehranstalt im unbestrittenen Gebiet Deutschösterreichs zur Dienstleistung zugewiesen, ohne aber eine definitive Stelle zu erhalten. Der Landesschulrat bittet um die Ermächtigung, dieser Staatslehrperson statt der Beihilfe die normalmäßigen Bezüge anweisen zu dürfen. ANTWORT DER KOMMISSION: Da diese Staatslehrperson bereits vor dem Inkrafttreten der Richtlinien an einer deutschösterr. Lehranstalt tätig war, findet das Verbot der Stellensperre auf sie keine Anwendung; sie ist als deutschösterreichische Staatslehrperson zu behandeln. Danach wären ihr die Bezüge nicht als Beihilfe, sondern als systemmäßige Bezüge anzuweisen.
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