Frage der Bezüge von Beamten deutscher Nationalität in der Tschechoslowakei, die vom tschechoslowakischen Staat entlassen wurden
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 13., Unterpunkt: 03., Seite: 34f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Repression
- Institutionen
- tschechoslowakische RegierungDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Wie ist hinsichtlich der Bezüge mit jenen Beamten dt. Nationalität in den umstrittenen Gebieten in Böhmen, Mähren und Schlesien zu verfahren, die von der tschechoslowak. Regierung entlassen wurden, ihren Wohnsitz aber in der Tschechoslowakei haben? ANTWORT DER KOMMISSION: Solche Angestellte sind wie deutschösterr. Staatsbedienstete zu behandeln, die gezwungen wurden, ihre Dienstposten zu verlassen. Die Tschechoslowakei hat ihnen die Bezüge als Beihilfen zu bezahlen. Tut sie das nicht, muss Deutschösterreich die Bezüge auszahlen.
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