Angelobung der Zionistin Anna Muschl
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 24., Unterpunkt: 05., Seite: 68
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Institutionen
- Staatsamt für öffentliche ArbeitenStaatsgewerbeschule WienDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
StA für öffentliche Arbeiten: Die Assistentin der Staatsgewerbeschule in Wien, Anna Muschl bekennt sich ausdrücklich zur jüdischen Nation. Die Genannte ist in Wien geboren, dorthin zuständig, hat deutsche Schulen besucht und bei der Volkszählung im Jahr 1910 die deutsche Sprache als Umgangssprache angegeben. Kann die Genannte im Sinn der Kabinettsbeschlüsse vom 23. November 1918 für den deutschösterr. Staatsdienst angelobt werden? ANTWORT DER KOMMISSION: Die Genannte kann im Sinne der Richtlinien zum Gelöbnis für den deutschösterr. Staat nicht zugelassen werden, wenn sie sich nicht ausdrücklich zur "deutschen Nation" bekennt. (Siehe auch Beschluss Punkt 3 der Verhandlungsschrift Nr. 20).