Beförderungen in der Zeit des Umsturzes
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 43., Unterpunkt: 05., Seite: 63f
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Beförderung
- Institutionen
- k.k. Ministerium für Kultus und Unterric... ehemals österr. StaatLiquidierungskommissär im k.k. Ministeri... MittelschuleStaatsamt für UnterrichtStatthalterei Triest (Trieste)
Zusammenfassung
StA für Unterricht: Das ehemals k.k. Ministerium für Kultus und Unterricht hat mit Erlass vom 28. September 1918 mehrere Lehrpersonen an küstenländischen Staatsmittelschulen in die VIII. Rangklasse mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1918 befördert. Der Erlass langte rechtzeitig in Triest (Trieste) ein, die Ernennungsdekrete wurden aber von der Statthalterei in Triest (Trieste) bis zum Umsturz nicht zugestellt. Eine hiervon betroffene Lehrperson ist im deutschösterr. Staatsdienst in vorläufiger Verwendung und hält sich in Wien auf; sie bittet um Gewährung einer Beihilfe im Ausmaß des Unterschiedes der Aktivitätsbezüge der IX. und VIII. Rangklasse für die Zeit vom 1. Oktober 1918 an sowie um Flüssigmachung des Weihnachtsvorschusses auf den einmaligen Zuschuss. ANTWORT DER KOMMISSION: Da eine rechtswirksame Ernennung vorliegt, gebührt dieser Lehrperson die Aktivitätszulage der VIII. Rangklasse, jedoch wäre sie mit ihren gegen den ehemals österr. Staat zu erhebenden Ansprüchen für die Monate Oktober und November 1918 an den Liquidierungskommissär zu verweisen. Der Weihnachtsvorschuss auf den einmaligen Zuschuss ist nicht flüssig zu machen, da dieser nur den für den deutschösterr. Staat angelobten Staatsbediensteten gebührt.