Gesetz betr. die Zeitvorrückung der Supplenten und Assistenten an staatlichen mittleren Unterrichtsanstalten
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 408/1919 (KNV: 331 AB 350 S. 27.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Laufbahn Vorrückung
- Institutionen
Zusammenfassung
Supplenten und Assistenten an staatlichen mittleren Unterrichtsanstalten waren in der beruflichen Hierarchie nicht hochrangig. Das Gesetz fördert diese Personen ausdrücklich (eine Parallele zur beruflich-sozialen Förderung der Offizianten, unteren Beamten, Diener usw.).