Denkschrift des Ausschusses der Bukowinaer Staatsangestellten: Übernahme von ehemals österreichischen Staatsbediensteten aus der Bukowina

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 31., Unterpunkt: 02./1a., Seite: 17
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Repression
Institutionen
Ausschuss der Bukowinaer Staatsangestell... Deutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Wilfling bringt die Denkschrift des Ausschusses der Bukowinaer Staatsangestellten zur Verlesung, in der um Beantwortung nachstehender Fragen ersucht wird: "Dürfen die ehemals österreichischen Staatsbediensteten deutscher Nationalität aus der Bukowina (Bucovina) darauf rechnen, von den Brüdern im Westen in den deutschösterreichischen Staatsdienst mit allen ihren Dienstjahren, Versorgungsansprüchen usw. übernommen zu werden, falls ihnen ein Verbleiben im rumänischen Staatsdienste unmöglich gemacht wird? ANTWORT DER KOMMISSION: Nach den für Deutschösterreich bestehenden Vorschriften kann den ungefähr 300 aus Deutschösterreich stammenden Staatsbediensteten unzweifelhaft deutscher Nationalität nur eine einstweilige Inverwendungnahme nach dem III. Abschnitte des Kabinettsratsbeschlusses vom 23. November 1918 in Aussicht gestellt werden, dass sie zum Verlassen ihres Dienstes gezwungen werden (nicht also für den Fall, dass sie nicht bleiben wollen). Es ist die Pflicht, der Staatsbediensteten deutscher Nationalität in den von deutscher Bevölkerung bewohnten Gebieten auszuharren und nicht wegen mitunter bloß vermuteter Gefährdung ihrer Stellung die Übernahme auf einen Dienstposten in Deutschösterreich anzustreben.


Personen und Orte