Gesetz betr. die definitive Anstellung der Bezirksschulinspektoren
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 291/1919 (KNV: 163 AB 216 S. 15.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
- BürgerschuleStaatsamt des InnernStaatsamt für UnterrichtVolksschule
Zusammenfassung
Das Gesetz betraf Inspektoren von Volks- und Bürgerschulen (in etwa Hauptschulen). Ausschreibung der Position, Besetzungsvorschlag durch Landesschulbehörden, Bestellung durch das Staatsamt für Inneres und Unterricht. Spätere Definitivstellung als Staatsbeamter war vorgesehen. Landeslehrerkammern, die in die Ausschreibung eingebunden werden sollten, wurden nicht eingerichtet (ebenso nicht Beamtenkammern).