Präsidentschaftskanzlei: Ist es grundsätzlich zulässig, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, eine Pensionszulage aus rein deutschösterr. Mitteln zu bewilligen?
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 57., Unterpunkt: 01., Seite: 1
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- PräsidentschaftskanzleiDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
Präsidentschaftskanzlei: Ist es grundsätzlich zulässig, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, eine Pensionszulage aus rein deutschösterr. Mitteln zu bewilligen? Im vorliegenden Fall ist der in Betracht kommende Staatsangestellte nicht deutscher Volkszugehörigkeit. ANTWORT DER KOMMISSION: Wegen der weittragenden Beispielsfolgerungen, die in anderen gleichartigen Fällen zu gewärtigen sind, wäre es im höchsten Maße unerwünscht, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, aus rein deutschösterr. Mitteln eine Pensionszulage zu gewähren.