Präsidentschaftskanzlei: Ist es grundsätzlich zulässig, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, eine Pensionszulage aus rein deutschösterr. Mitteln zu bewilligen?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften, Nr: 57., Unterpunkt: 01., Seite: 1
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Pensionierung
Institutionen
PräsidentschaftskanzleiDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Präsidentschaftskanzlei: Ist es grundsätzlich zulässig, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, eine Pensionszulage aus rein deutschösterr. Mitteln zu bewilligen? Im vorliegenden Fall ist der in Betracht kommende Staatsangestellte nicht deutscher Volkszugehörigkeit. ANTWORT DER KOMMISSION: Wegen der weittragenden Beispielsfolgerungen, die in anderen gleichartigen Fällen zu gewärtigen sind, wäre es im höchsten Maße unerwünscht, einem Staatsangestellten, der niemals im deutschösterr. Staatsdienste gestanden ist, aus rein deutschösterr. Mitteln eine Pensionszulage zu gewähren.


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