Sind Weisungen zu erteilen, und wenn ja, welche, wenn von der tschechoslowakischen Regierung von Beamten und Offizieren die Eidesablegung gefordert wird?

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 15., Unterpunkt: 06f., Seite: 40
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
tschechoslowakische RegierungDeutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

Sind Weisungen zu erteilen, und wenn ja, welche, wenn von der tschechoslowakischen Regierung von Beamten und Offizieren die Eidesablegung gefordert wird? ANTWORT DER KOMMISSION: Die Punkte b - d und f sind durch Beschlüsse geregelt. Bezüglich Maßnahmen des Punktes a handeln die einzelnen Beamten auf eigene Gefahr. Der deutschösterreichische Staat muss sich die Überprüfung solcher Entschließungen deutschböhmischer Beamter vorenthalten. Es empfiehlt sich nicht, den Beamten irgendwelche bindenden Erklärungen zu geben. Man kann dem Landeshauptmann nur für seine Person beruhigende Zusicherung machen.


Personen und Orte

Lodgman, RudolfSuche nach Dokumenten mit Lodgman, Rudolf
Dr.
*Königgrätz, 1877-12-21
†München 1962-12-11
http://d-nb.info/gnd/118728709