Unwirksamkeit einer Versetzung in den Ruhestand
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 44., Unterpunkt: 02., Seite: 65
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- Staatsamt für UnterrichtDeutschösterreichischer Staat
Zusammenfassung
StA für Unterricht: Eine Lehrperson deutscher Volkszugehörigkeit in Cilli (Celje) wurde mit Rechtswirksamkeit 31. Dezember 1918 vom deutschösterr. StA für Unterricht in den dauernden Ruhestand versetzt. Diese Person hat inzwischen ihr Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand mündlich zurückgezogen. ANTWORT DER KOMMISSION: Die ausgesprochene Versetzung ist ungültig, da Cilli (Celje) nicht zum Machtbereich des deutschösterreichischen Staates gehört. Die Bitte um Versetzung in den Ruhestand ist als rechtlich bedeutungslos anzusehen.
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