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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 45., Unterpunkt: 02., Seite: 67f
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
ehemals österr. Staatfremdnationale StaatenStaatsamt für Gewerbe, Industrie und Han... Deutschösterreichischer Staat

Zusammenfassung

StA für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten teilt mit, dass Anna Muschel zur Angelobung für den deutschösterr. Staatsdienst nicht zugelassen wurde, weil sie sich als Zionistin nicht ausdrücklich zur "deutschen Nation" bekennt. Die Genannte bittet neuerlich um die Zulassung zur Angelobung, wobei sie geltend macht, dass sich die Kabinettsratsbeschlüsse vom 23. November 1918 nur auf jene Nationen beziehen, die auf dem Boden des ehemals österr. Staates eigene Staaten errichtet haben, mithin nicht auf Angehörige der jüdischen Nationalität und dass weiters nach der Praxis verschiedener Staatsämter auch Staatsbedienstete jüdischer Nationalität in den deutschösterr. Staatsdienst übernommen worden sind, wenn sie deutschösterr. Staatsbürger sind, deutsche Schulen besucht haben und sich lediglich der deutschen Sprache als Umgangssprache bedienen. ANTWORT DER KOMMISSION: Diese Staatsbedienstete kann nur angelobt werden, wenn sie sich zum deutschösterr. Staate und zur deutschen Volkszugehörigkeit bekennt. Das Bekenntnis zur jüdischen Nation ist für die Frage nicht entscheidend.


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