Gemeinderat. Stenographischer Bericht über die öffentliche Sitzung vom 6. Februar 1920. 18. Kollektivverträge

Zum TEI/XML Dokument

Zum Dokument

Archiv
Wiener Stadt- und Landesarchiv
Bestand
Bestand: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Archivbibliothek, BiblM - M - Amtsperiodika, Verwaltungsberichte, Adressbücher, Signatur: M 599 29/1 1. Ex., Punkt/Seite: 18; 430–438
Art des Dokuments
Amtsblatteintrag
Schlagworte
Ungleichbehandlung Ruhestand
Institutionen
Elektrizitätswerke (städtische)Organisation der StraßenbahnbedienstetenStraßenbahnen (städtische)Ueberlandzentrale

Zusammenfassung

18. Kollektivverträge. [430 – 438] Z. 2135; Z. 2476; Z. 2548; Z. 2474. Eine Reihe von einzelnen Beschlüssen zu Kollektivverträgen (elektrische Stadtwerke, Straßenbahnen etc.) aufgrund der dauernden Verschlechterung der Lage. GR Haider: u.a. über die Gleichstellung von Professionisten und Hilfsarbeitern – GR Haider kritisiert dies und vor allem auch, dass Hilfsarbeiter am Land (Ueberlandwerk) mehr erhalten als in der Stadt – vor allem bei den Hilfsarbeiterinnen ist der Lohnunterschied groß; zudem: gleitende Zulage von männlichen Arbeitern nach Alter gestaffelt (bis zu 33%), bei Arbeiterinnen immer gleich bei 15% ; GR Waldsam: stimmt zu, macht noch kleinere Bemerkungen (Vertrag richte sich nach in Privatindustrie üblichen Vereinbarungen) wie Familienzulage, Kriegsdienstzeit etc.; Frau GR Dr. Seitz: „Als Vertreterin der Fraueninteressen“ greift sie nochmal Ungleichbehandlung auf: sie sei nicht prinzipiell für gleiche Bezahlung, aber im vorliegenden Falle gehe es doch tatsächlich oft um gleiche Arbeit. Außerdem ist die Differenzierung nach Alter und Geschlecht bei der gleitenden Zulage nicht einzusehen, es ginge doch um die Differenzkategorie: Familienerhalter, das betreffe alleinerziehende Mütter ebenso wie Arbeiterinnen, die die Eltern versorgen müssten. Die Gemeinde Wien sollte hier für die Privatindustrie Vorbild sein. GR Sirotek stimmt GR Alma Seitz zu: gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Arbeiterinnen. Zudem kein Unterschied zwischen den Arbeitern - gleicher Lohn bei gleicher Leistung. Weitere Beiträge. Abstimmung: Kollektivverträge werden wie ausgehandelt und ohne die Abänderungsanträge anzunehmen angenommen. Beschlüsse [436 - 438]


Personen und Orte