Pension eines tschechischen Beamtens
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 19., Unterpunkt: 01., Seite: 48
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- Disziplinarrecht Pensionierung
- Institutionen
- k.k. VersatzamtStaatsamt des Innern
Zusammenfassung
StA des Innern: Ein Beamter des ehemals k.k. Versatzamtes in Wien mit vollem Pensionsanspruch, der sich zur tschech. Nation bekennt und deshalb auch seit 27. November nicht mehr im Amt erschienen ist, beabsichtigt, seine Pension in Wien zu verleben und möchte deshalb vom Versatzamt pensioniert werden. Da das geweste Versatzamt ein Fonds ist, greift hier die Territorialregel nicht. ANTWORT DER KOMMISSION: Solche Beamte sind wie Zentralstellenangestellte zu behandeln. Der Mann ist zu entheben und ihm ist am 1. Februar die Beihilfe flüssig zu machen.