Ernennung einer Aushilfsdienerin zur Amtsdienerin

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 49., Unterpunkt: 02., Seite: 77
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Institutionen
k.k. RegierungStaatsamt des Innern

Zusammenfassung

Staatsamt für Inneres und Unterricht: Eine Frauensperson wurde am 30. November 1902 von einer Bezirkshauptmannschaft in Durchführung der Verordnung des Gesamtministeriums vom 15. Oktober 1902, RGBl. Nr. 200, zur Aushilfsdienerin bestellt. Mit Bezugnahme auf das Gesetz vom 5. Februar 1919, StGBl. 100, ist die Genannte um Ernennung zur Amtsdienerin bittlich geworden. Das StA des Innern befindet, dass die Ernennung der Genannten zur Aushilfsdienerin der Verordnung 200/1902 widersprechen würde, weshalb auch ihre Ernennung zur Amtsdienerin nicht in Frage kommen kann. ANTWORT DER KOMMISSION: Einverstanden.


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