Versetzung von Richtern in den dauernden Ruhestand vor dem vollendeten 60. Lebensjahr

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 23 vom 14. Dezember 1918, 4f.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
Pensionierung
Institutionen
KabinettsratStaatsratsdirektorium

Zusammenfassung

StR Ofner macht auf einen Widerspruch in den Richtlinien zur Pensionierung von Staatsbediensteten, die das 60. Lebensjahr erreicht haben und den vollen Anspruch auf Ruhegenuss haben und dem Grundgesetz über die richterliche Gewalt und dem Gesetz vom 22. November 1918, StGBl. 39/1918 (Gesetz über die aus Anlaß von Änderungen der Gerichtsverfassung erforderlichen Maßnahmen) hin, da im Grundgesetz ausdrücklich die Versetzung in den Ruhestand mit 65 Jahren festgesetzt sei. Ein solcher Widerspruch wird schließlich vom Kabinettsrat verneint, da auch das Grundgesetz Ausnahmen vorsehe und ebenso die Richtlinien Ausnahmen in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen vorsehen. Die Entscheidung über solche Ausnahmen sei beim Staatsratsdirektorium einzuholen.


Personen und Orte

Beck von Managetta, EugenSuche nach Dokumenten mit Beck von Managetta, Eugen
Dr.
*Preßburg, 1861-06-15
†Wien 1943-11-07
http://d-nb.info/gnd/137693036; https://www.deutsche-biographie.de/pnd137693036.html
Ofner, JuliusSuche nach Dokumenten mit Ofner, Julius
Dr.
*Horschenz, 1845-08-20
†Wien 1924-09-26
http://d-nb.info/gnd/118831240
Renner, KarlSuche nach Dokumenten mit Renner, Karl
Dr.
*Unter-Tannowitz, 1870-12-14
†Wien 1950-12-31
http://d-nb.info/gnd/118599739
Roller, JuliusSuche nach Dokumenten mit Roller, Julius
Dr.
*Thomigsdorf, 1862-10-28
†Wien 1946-12-27
http://d-nb.info/gnd/1028281269