Frage der Übernahme eines ehemals österr. Beamtens (Armenopole), der den polnischen Staatsdienst ablehnt

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 1 - 25 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 12., Unterpunkt: 02., Seite: 27
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
zwischenstaatliche Vereinbarung
Institutionen
polnischer StaatStaatsamt für öffentliche Arbeiten

Zusammenfassung

StA für öffentliche Arbeiten: Wie ist ein ehemals österr. Beamter, der Armenopole ist, in der Bukowina (Bucovina) gedient hatte und die Übernahme in den polnischen Staat als seinen Anschauungen widersprechend nicht anstrebt, zu behandeln? ANTWORT DER KOMMISSION: Dieser Beamte ist gemäß den Richtlinien von seinem Dienste zu entheben und sind ihm Beihilfen pro Dezember 1918 und Jänner 1919 im Ausmaße der bisherigen Bezüge auszuzahlen. Die endgültige Behandlung ist der zwischenstaatlichen Regelung vorbehalten.


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