Ausfolgung der Standesausweise richterlicher Beamter an die tschechoslowakische Justizverwaltung

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Archiv
Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
Bestand
ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 29 vom 9. Jänner 1919, 3ff.
Art des Dokuments
Protokoll
Schlagworte
tschechoslowak. Staatsdienst
Institutionen
deutschösterr. RegierungOberlandesgericht Prag (Praha)tschechoslowak. Justizministeriumtschechoslowakische Regierung

Zusammenfassung

StS Roller berichtet, dass die tschechoslowakische Justizverwaltung die Ausfolgung der Standesausweise aller Beamten im deutschböhmischen Gebiet verlange. Roller hat dazu folgenden Standpunkt: 1. Die Standesausweise der tschechischen Beamten im tschechischen Gebiet sind auszufolgen. 2. Die Standesausweise der deutschen Beamten im tschechischen Gebiet sind ebenfalls auszufolgen, jedoch sind davon Abschriften zu machen, weil später vielleicht auf sie zurückgegriffen wird. 3. Die Standesausweise deutscher Beamte aus deutschen Gebieten sind zurückzubehalten. 4. Die Standesausweise tschechischer Beamte aus deutschen Gebieten sind nach dem Territorialprinzip ebenfalls zurückzubehalten. Roller vermutet, dass die Tschechen damit einen Vorwand konstruieren wollen, dass Deutschösterreich die tschechische Oberhoheit über diese Gebiete anerkenne. 5. Die Standesausweise der Sprengelrichter wären ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit des Gebietes auszufolgen, mit Ausnahme der drei letzten Ernennungen, weil dies Tschechen waren. 6. Standesausweise der deutschen Beamten des Oberlandesgerichts Prag (Praha) sind zurückzubehalten. Der Kabinettsrat stimmt diesen Ausführen zu.


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