Übernahme eines ehemaligen gemeinsamen Staatsbediensteten in seiner bisherigen Eigenschaft in den deutschösterreichischen Staatsdienst
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik
- Bestand
- Bestand: Staatskanzlei - BKA/alt Varia 1919 Zwischenstaatliches Komitee; Verhandlungsschriften Nr. 26 - 50 zu den Sitzungen des zwischenstaatsamtlichen Komitees für Staatsbedienstetenangelegenheiten, Nr: 27., Unterpunkt: 01., Seite: 7
- Art des Dokuments
- Protokoll
- Schlagworte
- zwischenstaatliche Vereinbarung
- Institutionen
- fremdnationale Staaten
Zusammenfassung
Ob und unter welchen Umständen ein ehemaliger gemeinsamer Staatsbediensteter in seiner bisherigen Eigenschaft in den deutschösterreichischen Staatsdienst übernommen werden kann. ANTWORT DER KOMMISSION: Abgesehen von der Stellensperre, die die Aufnahme eines Zivilbeamten, der bisher nicht im deutschösterr. Staatsdienst gestanden ist, in diesen Dienst widersprechen würde, kann mangels eines gesetzlichen Anspruches die Anrechnung der im gemeinsamen Dienste zugebrachten Zeit für die Ruhegenussbemessung nur dann in Frage kommen, wenn hinsichtlich der Tragung der Ruhe- und Versorgungsgenüsse eine Einigung der beteiligten Nationalstaaten zustande kommt.