Zum Dokument
- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr.120/1920 (KNV: 668 AB 766 S. 67.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Pensionierung
- Institutionen
- k.u.k. gemeinsame Armee
Zusammenfassung
Berufsmilitärpersonen - das waren vor allem Offiziere, Unteroffiziere und Militärbeamte ("Gagisten") die der k.u.k. Wehrmacht angehört hatten und nun Staatsbürger der Republik Österreich waren, wurden abgebaut, falls sie keine Bediensteten in der Zivilverwaltung oder im neuen österreichischen Heer waren. Wenn sie mehr als 14 Dienstjahre aufzuweisen hatten, erhielten sie Pensionen, sonst Abfertigungen. Die Frist von 14 Jahren ist lang (üblich waren oft 10 Jahre).