Gesetz über die Regelung des Dienstverhältnisses der Steuerexekutoren
Zum Dokument
- Archiv
- Österreichische Nationalbibliothek
- Bestand
- Bestand: Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich 1918–1920, Signatur: StGBl. Nr. 237/1920 (KNV: 791 AB – S. 86.)
- Art des Dokuments
- Gesetzblatt
- Schlagworte
- Institutionen
- Steueramt
Zusammenfassung
Nach vierjähriger Dienstzeit wurden Steuerexekutoren zu Staatsbeamten ohne Rangklasse ernannt, nach noch längerer Dienstzeit konnte die Ernennung in die niederste Rangklasse erfolgen (XI). Somit stand auch dieser Dienstkategorie der soziale Aufstieg zum Beamten offen.